Unabhängig von einer etwaigen folgenden Durcherhitzung muss ein Lebensmittelunternehmer mit Salmonellen kontaminierte Fleischspieße vom Markt nehmen. Dies folgt aus dem Urteil des BVerwG vom 14.10.2020 -3C 10.19- und der zugehörigen Pressemitteilung des BVerwG.

Maßgeblich hierbei sind die unionsrechtlichen Normen in Form der Verordnung über mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel (EG) Nr. 2073/2005 und die dortigen Querverweise in die sogenannte Lebensmittelbasisverordnung (EG) Nr. 178/2002. Das VG Augsburg hatte in erster Instanz mit Urteil vom 04.07.2017 -Au 1K 16.1531- noch entschieden, dass ein derartiger Salmonellenbefund die Notwendigkeit einer Lebensmittelsicherheitsbewertung mit daraus resultierenden angemessenen Gefahrenabwehrmaßnahmen im Einzelfall eröffnet und dass beispielsweise in den HACCP- und Eigenkontrollsystemen der Lebensmittelbetriebe jedoch kein Marktrücknahmeautomatismus geboten ist.
In die andere Richtung hat dann der VGH München mit Urteil vom 07.02.2019 -20 BV 17.1560- entschieden. Nach Leitsatz 2 handelt es sich bei einem Salmonellenbefund bei tiefgefrorenen Fleischdrehspießen für den Einzelhandel um ein Lebensmittelsicherheitskriterium nach Art. 2 lit. c) Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 und nicht lediglich um ein Prozesshygienekriterium. Der Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 stellt dabei eine Rechtsfolgenverweisung und keine Rechtsgrundverweisung dar. Ein Rückgriff auf die tatbestandsmäßigen Folgen des Art. 19 Verordnung (EG) Nr. 178/2002 ist damit nicht mehr erforderlich. Die Rechtsfolge ist somit die Notwendigkeit einer Marktrücknahme, auch unabhängig von einem etwaigen Durcherhitzungshinweis für folgende Stufen in der Lebensmittelkette. Die Revision war zugelassen worden.
Mit dem aktuellen Urteil hat das BVerwG nun in der letzten Instanz die Auffassung des VGH München bestätigt. Danach sind mit Salmonellen kontaminierte Fleischspieße auch ungeachtet eines Durcherhitzungsnachweises vom Markt zu nehmen.
Das Verfahren zeigt das im Lebensmittelrecht verankerte hohe Gesundheitsschutzniveau und das Diskussionspotential an den Schnittstellen hinsichtlich Rechtsauslegung, Risikobewertung, unternehmerische Eigenkontrollsysteme und wirtschaftliche Folgen.
Food contaminated with Salmonella has to be withdrawn from the market, even if there would have been a following heating process.