Update Tierschutz – Zur Entbehrlichkeit von betäubungslosen rituellen Schlachtungen – anstehende EuGH-Entscheidung über die Zulässigkeit des Schächtverbots in Belgien

Tierschutz vs. Religionsfreiheit – Der Generalanwalt sieht in seinen Schlussanträgen zu einem Rechtsstreit vor dem EuGH ein generelles Schächtverbot als unzulässig an. Dagegen haben inzwischen mehrere EU-Mitgliedstaaten und auch die Türkei inzwischen ein Gebot wenigstens von Elektrokurzzeitbetäubungen aus Tierschutzgründen implementiert. Auch eine Veröffentlichung in der ZLR 4/2020 sieht Ausnahmen für rituelle Schlachtungen ohne jegliche Betäubung mit Entbluteschnitt bei vollem Bewusstsein für nicht mehr erforderlich an.

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