Pressemitteilung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 06.11.2020 – Danach hat der VGH heute sechs Eilanträge gegen Betriebsschließungen in Verbindung mit Coronavirus-Schutzvorkehrungen abgelehnt

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Nach der Pressemitteilung hat der VGH Baden-Württemberg heute sechs Eilrechtsbehelfe gegen Betriebsschließungen durch die seit 02.11. geltende Corona-Verordnung der Landesregierung abgelehnt. Danach wurden die Betriebsuntersagungen im einstweiligen Rechtsschutzverfahren gehalten.  Nach dem VGH könne es in einer Pandemielage mit diffusem Infektionsgeschehen -zur Vermeidung eines vollständigen Lockdowns- sachliche Gründe für Ungleichbehandlungen geben. Insbesondere auch die staatlichen Ausgleichsleistungen wurden als Beitrag zur Verhältnismäßigkeit genannt.
In Zusammenhang mit der in den Eilverfahren vorzunehmenden Prognosen hat der VGH die Erfolgsaussichten in der Hauptsache als -offen- bezeichnet und dies u.a. mit der Frage der Ermächtigungen und einem etwaig erforderlichen Parlamentsvorbehalt verbunden. Weitere Details können der Pressemitteilung des VGH entnommen werden:

https://verwaltungsgerichtshof-baden-wuerttemberg.justiz-bw.de/pb/,Lde/7445363/?LISTPAGE=1213200

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